• Gerichtsgutachten
  • Privatgutachten
  • Schiedsgutachten
  • Mediation/ Fachberatung

Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist begrifflich gesetzlich geschützt. Die öffentliche Bestellung gewährleistet überdurchschnittliche Sachkenntnis auf dem Fachgebiet sowie absolute Objektivität und Neutralität durch Vereidigung.

Aufgabenbereich:

  • Erstattung von Gutachten im Auftrag der Gerichte. (Gerichtsgutachten)
  • Erstattung von Gutachten als Privatauftrag. (Privatgutachten)
  • Schiedsgutachten
  • Fachberatung im privaten Bereich mit der Zielsetzung, Streitigkeiten aus fachlicher Unkenntnis zu schlichten bzw. zu vermeiden. Ebenso berechtigte oder unberechtigte Beanstandungen fachlich zu belegen.

Fachgebiet: Raumausstattung

Handwerkliche Polstermöbel

Industriell gefertigte Polstermöbel

Fensterdekorationen

Innenliegender Sonnenschutz

Bodenbeläge/ Tapeten

Lassen Sie sich von mir individuell beraten ...

Gerade im gestalterischen Bereich lässt sich richtig und falsch oft nicht mit Zollstock und Wasserwaage klären. Die subjektive Wahrnehmung entscheidet oftmals über „Mangel“ oder „Ist in Ordnung“