MEINE LEISTUNGEN

Gerichtsgutachten Privatgutachten Schiedsgutachten Mediation/ Fachberatung

Die besondere Sachkunde des SV ermöglicht den Parteien, einen neutralen und realitätsnahen Überblick auf die Streitsache zu erlangen. Ziel des SV soll vorrangig sein, durch Mediation/Fachberatung langwierige und vermeidbare Rechtsstreitigkeiten im Vorfeld zu verhindern.

Ist das nicht möglich, soll durch Gutachtenerstattung die Klärung der Streit- situation unterstützt werden.

Gutachten

Ein Gutachten ist die objektive, gewissenhafte Darstellung und sachlich begründete Beurteilung eines vorgegebenen Sachverhaltes.

Gerichtsgutachten

Beim Gerichtsgutachten wird der Sachverständige vom jeweiligen Gericht beauftragt, die technischen und fachlichen Hintergründe zur Streitsache zu dokumentieren.

Das Gerichtsgutachten stellt eine fachliche Hilfe für das Gericht bei der Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten dar.

Privatgutachten

Das Privatgutachten oder Parteiengutachten dient der fachlichen Beratung und zur Entscheidungsfindung für den Auftraggeber.

Fachliche Klärung von strittigen Fragen bzw. von Meinungsver- schiedenheiten zwischen den Parteien im außergerichtlichen Be- reich (z. B. durch Schiedsgutachten)

Schiedsgutachten

Ein Schiedsgutachten ist ein Privatgutachten,

  • das von beiden Parteien in Auftrag gegeben wird
  • und dessen Tatsachenfeststellungen für die Parteien verbindlich sein sollen.

Mediation – oder auch Schlichtungsgespräche

sind immer dann sinnvoll, wenn der Sachverhalt unklar ist, die Fronten noch nicht verhärtet sind und eine Kompromissbereitschaft aller Beteiligten erkennbar ist. Der SV ist bei der Mediation „Mittler und Schlichter“ mit der Zielsetzung, eine Einigung ohne Richterspruch herbeizuführen.